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Fernbus Verspätung: Was nun?

Sie freuen sich schon auf Ihre Busreise mit dem Fernbus von Hamburg nach Rom. Auf Sonne satt und entspanntes Sightseeing in der Hauptstadt Italiens. Kalter, feiner Nieselregen reißt Sie aus Ihren Tagträumen und Sie werfen einen Blick auf die Uhr. Es ist schon fünf Minuten nach der geplanten Abfahrtszeit und von Ihrem Bus ist weit und breit nichts zu sehen. Ihr Handy summt und eine SMS macht es nun amtlich: Ihr Fernbus hat Verspätung. Aufgrund eines Staus wird sich die Abfahrt voraussichtlich um einige Minuten verzögern. Doch wer schon einmal selbst mit dem Auto in stockenden Verkehr geraten ist, weiß, dass aus Minuten auch mal Stunden werden können.

Jetzt ist guter Rat teuer, denn Ihre Fernbusreise ist nicht nur lang, sondern beinhaltet auch den einen oder anderen Umstieg. Sie sehen Ihre sorgfältig geplante Pufferzeit für die Busstrecke mit jeder weiteren Minute dahinschmelzen. Was nun? Wie sehen in einem solchen Fall Ihre Fahrgastrechte aus?

 

Wann gelten Ihre Fahrgastrechte, wenn Ihr Bus Verspätung hat?

Fernbus Verspätungen sind leider aufgrund der Verkehrslage in einigen Fällen und Fernbusstrecken unvermeidbar. Nichtsdestotrotz haben Sie natürlich durch die Verordnung (EU) Nr. 181/2011 innerhalb der Europäischen Union Fahrgastrechte, die in einem solchen Fall greifen. Allerdings bedarf es dafür bestimmter Voraussetzungen im Falle einer Busverspätung. Unsere Grafik gibt einen Einblick.

 


Infografik zum Thema Fernbus Verspätung und Annullierung der Busfahrt
Infografik: Busverspätung oder Annullierung einer Fernbusreise - CC-BY-SA busliniensuche.de (Klicken Sie auf das Bild, um es zu vergrößern.)

So binden Sie die Grafik in Ihrer Website ein

Gefällt Ihnen die Infografik? Möchten Sie sie auf ihrer eigenen Internetseite verwenden? Ganz gleich, ob zur kommerziellen oder nicht-kommerziellen Nutzung: Sie dürfen sich den Einbindungscode im folgenden Textkasten herauskopieren und auf Ihrer Website unter der Copyright-Angabe von busliniensuche.de als Gestaltungsurheber einfügen. Wir freuen uns, diesen kostenlosen Inhalt auf diese Weise verbreiten zu können.

 
Welche Fahrgastrechte haben Sie bei einer Verspätung oder Annullierung?

Zunächst einmal die Frage: Wie weit fahren Sie mit dem Bus? Die meisten Fahrgastrechte greifen erst, wenn Ihre Busfahrt Sie weiter als 250 Kilometer von Ihrem Abfahrtsort wegführt. Dank Ihrem Recht auf Reiseinformation wissen Sie nach spätestens 30 Minuten immerhin, wann die Fahrt weitergehen soll. Wenn die Fernbus Verspätung allerdings mindestens 90 Minuten beträgt oder die Busfahrt gar annulliert wird, Ihre Reise aber länger als 3 Stunden dauert, wird immerhin für Ihr leibliches Wohl gesorgt, indem Ihnen Snacks und Getränke bereit gestellt werden. Um das eingangs genannte Beispiel aufzugreifen, würden die Voraussetzungen für die Fahrt mit dem Fernbus von Hamburg nach Rom zutreffen oder aber für eine Reise mit dem Fernbus Stuttgart – Berlin, was zeigt, dass die Fahrgastrechte nicht erst bei einer langen Auslandsreise greifen.

Wie sieht es mit der Weiterfahrt in einem Bus aus?

Die erste Hälfte Ihrer Fernbusfahrt haben Sie absolviert und Sie steigen gerade aus dem Fernbus von Hamburg nach München aus, als Sie feststellen, dass Ihr Anschlussbus nicht an seiner Haltestelle eingetroffen ist. Handelt es sich um eine Umsteigeverbindung, die von einem Fernbusanbieter so geplant und so angeboten wurde, muss er dafür sorgen, dass Sie Ihre Reise zu annehmbaren Konditionen fortsetzen können. Doch falls der Ausnahmefall eintreten sollte, dass am selben Tag kein Bus mehr fährt, dann steht Ihnen laut Fahrgastrecht eine Übernachtung zu, für die der Busanbieter aufkommt. Es sei denn der Fahrtausfall ist durch Wetterverhältnisse oder Naturkatastrophen bedingt. Sie haben Anspruch auf 1 bis 2 Übernachtungen, die maximal 80 EUR pro Nacht kosten dürfen.

Wann kommt es bei Busverspätungen zur Rückerstattung des Fahrpreises?

Kann Ihnen der Fernbusanbieter auf diese Weise nicht entgegenkommen, steht Ihnen eine Fahrpreiserstattung zu. Sollte sich der Anbieter weigern, können Sie zusätzlich eine Entschädigung von 50 Prozent des Fahrpreises einfordern. Dieser Forderung muss der Anbieter innerhalb eines Monats nachkommen.

Also, ärgern Sie sich nicht über Fernbus Verspätungen und fahren Sie auch weiterhin entspannt mit dem Bus.

Erstellt am 17.02.2016
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